Richtlinien – MautInfo Österreich
Diese Seite beschreibt die Richtlinien von MautInfo Österreich sowie wichtige gesetzliche Regelungen zur österreichischen Autobahnvignette.
Rechtliche Grundlagen
Die Vignettenpflicht basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) und der Mautordnung der ASFINAG.
Ausnahmen (gesetzlich)
- Fahrzeuge über 3,5 t: GO-Box
- Einsatzfahrzeuge: befreit
- Bundesheere: befreit
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen: befreit
- Diplomatische Fahrzeuge: befreit
- Fahrzeuge mit Behindertenausweis: unter Bedingungen befreit
- Anhänger: keine eigene Vignette
- Bundesstraßen (B): kostenfrei
- A13 Brennerautobahn: nur Streckenmaut
Strafen und Ersatzmaut
| Verstoß | Ersatzmaut | Max. Strafe |
| Keine Vignette | 120 € | 3.000 € |
| Abgelaufene Vignette | 120 € | 3.000 € |
| Falsch angebracht | 120 € | 3.000 € |
| Manipuliert | 120 € | 3.000 € |
| Nicht bezahlte Streckenmaut | Variiert | 3.000 € |
Beschwerden und Einsprüche
- Schriftlich an ASFINAG (Ersatzmaut) oder Bezirksverwaltungsbehörde (Verwaltungsstrafe)
- Kaufbeleg und Fotos der Vignette vorlegen
- Kennzeichen, Datum und Uhrzeit angeben
- Einspruch innerhalb der angegebenen Frist (ca. 2 Wochen)
- Bei Ablehnung: Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht
Richtlinien von MautInfo Österreich
- Informationen nach bestem Wissen und Gewissen
- Keine Garantie für Vollständigkeit oder Aktualität
- Keine Haftung für Schäden
- Keine Verbindung zur ASFINAG
- Kein Vignettenverkauf
- Datenschutz gemäß DSGVO
- Österreichisches Recht anwendbar
- Kostenlos und ohne Registrierung nutzbar